Sie sind EU/EFTA- Bürger:in und spielen mit dem Gedanken in der Schweiz zu arbeiten? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Sei es als Grenzgänger:in, Wochenaufenthalter:in oder als Daueraufenthalter:in mit Wohnsitz in der Schweiz.
Anbei finden Sie einige hilfreiche Informationen und Tipps, welche Ihnen den erfolgreichen Start in der Schweiz erleichtern sollen.
Geographischer Standort: Die Schweiz liegt geografisch in der Mitte des europäischen Kontinents und ist fast ausschliesslich von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) umgeben.
Währung: Schweizer Franken (CHF). In den Grenzregionen werden grundsätzlich auch Euro-Noten als Zahlungsmittel akzeptiert (Retourgeld jedoch nur in CHF).
Wirtschaft: Die Schweizer Wirtschaft ist eine der wettbewerbsfähigsten der Welt und gehört gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner zu den Spitzenreitern. Ihre Wirtschaftsstärke basiert vor allem auf dem Dienstleistungssektor. Vor allem aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bestehend, ist die Schweizer Wirtschaft exportorientiert. Wichtigste Handelspartnerin ist die Europäische Union.
Die wichtigsten Wirtschaftszweige: Die Chemische-, Pharma-, Nahrungsmittel- und Maschinenindustrie, die Banken- und Versicherungsbranche sowie der Tourismus. Der Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz geniesst auf Grund der erstklassigen Bildungsinstitute und der zahlreichen hier ansässigen Forschungsstätten einen ausgezeichneten internationalen Ruf.
Personenfreizügigkeitsabkommen: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat jedoch mit den meisten EU-Staaten Personenfreizügigkeitsabkommen, welche die berufliche Mobilität erlauben (weiterführende Informationen).
Arbeiten: Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System:
Schweizerische Aufenthaltsbewilligung: Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten und arbeiten wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung (weiterführende Informationen).
Anmeldung in Ihrer Wohngemeinde: Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Ankunft bei der von Ihnen ausgewählten Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldung sollte auf jeden Fall vor Aufnahme Ihrer Erwerbstätigkeit erfolgen. Folgende Unterlagen benötigen Sie: Gültiger Reisepass oder Personalausweis, Ihren Arbeitsvertrag sowie Ihren Mietvertrag. Sollten Sie verheiratet und / oder Kinder haben, dann benötigen Sie zusätzliche Ihre Zivilstandsdokumente (Familienbüchlein, Heiratsurkunde usw.).
Löhne: Möchten Sie wissen, wieviel Sie in etwa verdienen können? Der Lohnrechner des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) liefert Ihnen hierzu eine erste Grundlage / Einschätzung (Lohnrechner).
Krankenkassen: Die Schweiz hat eines der besten Krankenversicherungssysteme der Welt. Wenn Sie in die Schweiz ziehen und hier arbeiten oder eine Rente aus der Schweiz beziehen, sind Sie laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) dazu verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen. Ein Krankenkassenvergleich mit einem Prämienrechner empfiehlt sich, da die monatlichen Beiträge je nach Krankenkasse stark variieren können (Prämienrechner).
Steuern: Aufgrund der föderalistischen Staatsstruktur erheben neben dem Bund auch die Kantone und Gemeinden Steuern. Dies hat zur Folge, dass steuerpflichtige Personen je nach Wohnort unterschiedliche Steuerbeträge zahlen und somit anderen Steuerbelastungen ausgesetzt sind (Steuerrechner der ESTV). Bei ausländischen Arbeitnehmer:innen (ohne Niederlassungsbewilligung C) werden die Steuern direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer).
Wohnungs- und Unterkunftssuche: Die Mietpreise schwanken stark in den einzelnen Kantonen, Städten und Regionen. Grundsätzlich ist die Vermittlung von Mietwohnungen über Immobilienverwalter für die Mieterschaft kostenlos. Am einfachsten geht die Wohnungssuche jedoch über das Internet. Damit ein Mietvertrag zustande kommt, werden folgende Dokumente seitens der Vermieterschaft verlangt: Betreibungsauskunft (vom Betreibungsamt des aktuellen Wohnorts / Ausland), gültiger und aktueller Arbeitsvertrag, gültige und aktuelle Aufenthaltsbewilligung sowie ein Versicherungsnachweis bzgl. Haftpflicht. Wir empfehlen Ihnen diese Dokumente möglichst frühzeitig zu organisieren.
Schulsystem: Wenn Sie schulpflichte Kinder mitbringen: Die obligatorische Schulpflicht dauert 11 Jahre. Bei Beginn der Schulpflicht sind die Kinder in der Regel 4 Jahre alt. Die Primarstufe - inklusive zwei Jahre Kindergarten - umfasst 8 Jahre. Die Sekundarstufe umfasst 3 Jahre. Die Schüler:innen werden in allen Fächern oder in einem Teil der Fächer in Leistungsgruppen Unterrichtet. Nach der obligatorischen Schulzeit gibt es folgende Optionen: Entweder man besucht eine weiterführende Schule, um später an einer Universität oder an einer Fachhochschule angenommen zu werden oder man tritt eine 2-4-jährige Berufslehre (EBA / EFZ) an (weiterführende Informationen).
Mobilität: Öffentliche Verkehrsmittel: Die Schweiz verfügt über ein sehr gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln. Strassenverkehr: In der Schweiz herrscht Rechtsverkehr. Die gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten sind wie folgt: Innerorts sind 50 km/h und teils 30 km/h erlaubt, ausserorts zwischen 80 und 120 km/h. Für Alkohol am Steuer gilt grundsätzlich: Ab 0.5 Promille dürfen Sie nicht mehr Autofahren. Gar nichts trinken dürfen Berufschauffeur:innen, Neulenkende, Fahrschüler:innen sowie Begleitpersonen von Lernfahrten. Weil auch die Verdauung von Früchten zu Alkohol im Blut führen kann, gilt hier eine Grenze von 0,1 Promille.
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